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Für Eigentümergemeinschaften

WEG-Verwaltung

Wir verwalten das Gemeinschaftseigentum Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft: von der Eigentümerversammlung über Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung bis zur Instandhaltung – nachvollziehbar für alle Eigentümer.

Für wen: Wohnungseigentümergemeinschaften jeder Größe, auch kleine Gemeinschaften mit wenigen Einheiten.
Leistungsumfang

Was wir für Sie übernehmen.

01

Eigentümerversammlung

Einladung mit Tagesordnung, Durchführung, Beschlussprotokoll und Beschluss-Sammlung. Wo es passt, auch per Umlaufbeschluss.

02

Wirtschaftsplan & Jahresabrechnung

Hausgeld, Rücklagen und Einzelabrechnungen sauber aufgestellt und erklärt – mit klarer Trennung von umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten.

03

Beschlüsse umsetzen

Was die Gemeinschaft beschließt, setzen wir um: Angebote einholen, beauftragen, nachhalten und dokumentieren.

04

Instandhaltung

Wartungen, Prüfpflichten und Schäden am Gemeinschaftseigentum im Blick, mit Fristen, Zuständigkeiten und Nachweisen.

05

Finanzen & Konten

Hausgeld-Eingänge, Mahnwesen, Rücklagen und Zahlungsverkehr laufen über eigene Konten der Gemeinschaft.

06

Mein SmartGrund

Protokolle, Abrechnungen und Mitteilungen liegen im Portal – für jeden Eigentümer jederzeit abrufbar.

So starten wir.

Von der ersten Anfrage bis zum laufenden Betrieb in vier klaren Schritten.

  1. 1Erstgespräch und Sichtung von Teilungserklärung, Protokollen und letzter Abrechnung
  2. 2Angebot und Bestellung durch Beschluss der Eigentümerversammlung
  3. 3Übergabe von Unterlagen, Konten und Verträgen vom bisherigen Verwalter
  4. 4Digitalisierung des Bestands und Start im Portal

Häufige Fragen

  • Fester Ansprechpartner
  • Portal Mein SmartGrund
  • Kein Preis ohne Ihr Objekt zu kennen
Übernehmen Sie auch kleine Gemeinschaften?

Grundsätzlich ja. Entscheidend ist weniger die Größe als die Umsetzbarkeit: Unterlagenlage, Zustand des Objekts, klare Zuständigkeiten und eine realistische Erwartungshaltung.

Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Angebot?

Für einen ersten Check reichen Adresse, Anzahl der Einheiten und die aktuelle Verwaltungssituation. Für das Angebot kommen Teilungserklärung, die letzten Protokolle sowie Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung dazu.

Wie läuft der Wechsel vom bisherigen Verwalter?

Die Eigentümerversammlung bestellt den neuen Verwalter. Seit der WEG-Reform 2020 kann sie den bisherigen jederzeit abberufen. Wir begleiten Beschluss und Übergabe und sorgen dafür, dass Zahlungswege und Rücklagen lückenlos übergehen.

Ihr Angebot für die WEG-Verwaltung.

Ein paar Angaben genügen. Sie erhalten ein schriftliches Angebot, das auf Ihre Immobilie zugeschnitten ist.