Gut wohnen, schnell geholfen.
Hier finden Sie das Wichtigste auf einen Blick: wie Sie einen Schaden melden und was im Notfall zu tun ist. Alles, was Ihr Haus betrifft – Mitteilungen, angekündigte Arbeiten, Dokumente –, steht in Mein SmartGrund.
Notfall
Was ist ein Notfall – und wen rufe ich an?
Ein Notfall liegt vor, wenn Gefahr für Menschen besteht oder ein größerer Folgeschaden droht.
Sofort 112
Feuerwehr und Rettungsdienst bei:
- Rauch, Brandgeruch, sichtbarem Feuer
- Gasaustritt oder starkem Gasgeruch
- Personen in akuter Gefahr, z. B. Bewusstlosigkeit oder schwere Verletzung
- Wasser und Elektrik mit erkennbarer Gefahr, z. B. Wasser im Sicherungskasten
Notdienst
Kein 112 – schnell handeln, aber keine Lebensgefahr:
- Wasserrohrbruch oder starker Wasseraustritt
- Kompletter Stromausfall im Gebäude (nicht nur eine Sicherung in der Wohnung)
- Heizung komplett ausgefallen bei winterlichen Temperaturen
- Abwasser staut sich und es droht ein größerer Schaden
Den Notdienst-Kontakt für Ihr Haus finden Sie in Mein SmartGrund.
Häufige Fragen von Mietern
Wie melde ich einen Schaden?
Am besten über Mein SmartGrund. Dort landet die Meldung direkt am richtigen Platz, ist sauber dokumentiert und lässt sich nachverfolgen – das verhindert Rückfragen und sorgt in der Regel für die schnellste Bearbeitung. Wenn Sie keinen Zugang haben oder es nicht anders geht, melden Sie den Schaden per E-Mail an info@smartgrund.de oder telefonisch. Wichtig ist nur, dass die Information bei uns ankommt.
Wo finde ich Infos und Dokumente zu meinem Haus?
In Mein SmartGrund: Mitteilungen zur Liegenschaft, angekündigte Arbeiten, relevante Dokumente und zentrale Informationen an einem Ort.
Schimmel oder Feuchtigkeit: Was ist wichtig?
Bitte nicht abwarten. Feuchtigkeit kann schnell Folgeschäden verursachen. Wichtig sind Fotos, Ort, Ausmaß und seit wann es auftritt. Danach wird die Ursache geprüft – Bauteil, Leitung, Lüftung oder Heizverhalten.
Nebenkostenabrechnung: Wann kommt sie, und was, wenn ich Fragen habe?
Die Abrechnung erfolgt innerhalb der gesetzlichen Fristen. Wenn etwas unklar ist, benennen Sie am besten konkret, welche Position und warum – dann können wir gezielt erklären oder prüfen.
Wie erfahre ich von Arbeiten am Haus oder kurzfristigen Einschränkungen?
Wenn Maßnahmen anstehen – Wartungen, Sperrungen, Handwerker im Haus –, informieren wir über die vorgesehenen Kanäle, meist zusätzlich gebündelt in Mein SmartGrund, damit nichts untergeht.
Wer zahlt kleinere Reparaturen?
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung zuständig. Enthält Ihr Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel, tragen Sie die Kosten kleinerer Reparaturen an Dingen, die Sie häufig benutzen – etwa Wasserhähne, Lichtschalter oder Türgriffe –, aber nur bis zu den Höchstbeträgen, die im Vertrag stehen. Melden Sie den Defekt in jedem Fall; wir klären, wer zuständig ist.
Wie bekomme ich die Wohnungsgeberbescheinigung?
Die brauchen Sie für die Anmeldung beim Bürgeramt, die innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug fällig ist. Schreiben Sie uns über Mein SmartGrund oder per E-Mail mit Ihrem Namen, der Anschrift und dem Einzugsdatum – wir kümmern uns darum, dass Sie die Bescheinigung rechtzeitig bekommen.
Wie kündige ich meinen Mietvertrag?
Schriftlich auf Papier und von allen Mietern eigenhändig unterschrieben – eine E-Mail oder Nachricht reicht nicht. Bei unbefristeten Verträgen beträgt Ihre Frist in der Regel drei Monate: Geht die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns ein, endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats. Abweichungen gibt es zum Beispiel bei befristeten Verträgen oder vereinbartem Kündigungsverzicht. Den Eingang bestätigen wir Ihnen schriftlich.
Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Nach Ihrem Auszug und der Rückgabe der Wohnung wird geprüft, ob noch Ansprüche offen sind, etwa für Schäden oder eine ausstehende Nebenkostenabrechnung. Dafür gilt eine angemessene Prüfungsfrist. Ist eine Nachzahlung aus der nächsten Abrechnung zu erwarten, darf ein passender Teil bis dahin einbehalten werden; der Rest wird ausgezahlt, sobald die Prüfung abgeschlossen ist.
Darf ich ein Haustier halten?
Kleintiere wie Fische, Hamster oder Wellensittiche in üblicher Zahl sind erlaubt. Bei Hunden und Katzen kommt es auf den Einzelfall an – Ihr Mietvertrag, die Wohnung und die Hausgemeinschaft spielen eine Rolle. Fragen Sie bitte vorher bei uns an, dann klären wir die Zustimmung mit dem Eigentümer.
Darf ich untervermieten?
Nur mit Erlaubnis des Vermieters. Haben Sie nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil der Wohnung unterzuvermieten – zum Beispiel aus beruflichen oder finanziellen Gründen –, besteht in der Regel ein Anspruch darauf. Schicken Sie uns Ihre Anfrage mit Name des Untermieters, Zeitraum und Grund.
Was passiert bei der Wohnungsübergabe beim Auszug?
Wir vereinbaren einen gemeinsamen Termin und halten Zustand, Zählerstände und zurückgegebene Schlüssel im Übergabeprotokoll fest. Ob Sie vorher renovieren müssen, hängt von der Klausel in Ihrem Mietvertrag ab – das klären wir vor dem Termin.